Energiewende ...Nein Danke
....bei uns kommt der Strom aus der Steckdose!!
“Two Billboards Ouside Kranzberg, Bavaria”
……Vorliegend werden jedoch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) in negativer Weise berührt . Merkur vom 28. 10. 2022
…….Hinzu kommt, dass im Falle einer positiven Entscheidung ein Präzedenzfall für weitere Anlagen dieser Art geschaffen würde, der mit den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebiets nicht vereinbar wäre. SZ vom 23. 10. 2022
Die Petition beim Bayr. Lantag ist eingereicht und das EEG 2023 §2 macht Hoffnung:
“Die Erichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.”
Das alles lässt den Landrat kalt. Er sieht nach wie vor keinen Handlungsspiielraum (Termin 21. 3.)
Der Petitionsausschuss hat am 18. 4. einen Ortstermin beschlossen.... die Delegation kommt nun am 28. 6. 9:00
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manchmal geht auch was kaputt.....
doch dann gibt es Spezialisten....
...die kriegen das wieder hin!
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